Erteilungsvoraussetzungen
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist an Voraussetzungen gebunden.
Ein Bewerber um eine Fahrerlaubnis muss:
- einen „ordentlichen“ (= ordnungsgemäß eingetragenen) Wohnsitz im Inland haben.
- bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sein (so wird bei Klasse C Klasse B als Vorbesitz benötigt).
- das erforderliche Mindestalter für die beantragte Fahrerlaubnisklasse haben.
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein (körperlich, geistig und charakterlich).
- die Anforderungen erfüllen, die an sein Sehvermögen gestellt werden.
- in lebensrettenden Sofortmaßnahmen unterwiesen bzw. in Erster Hilfe ausgebildet worden sein.
- eine praktische und theoretische Fahrausbildung an einer Fahrschule im vorgeschriebenen Umfang absolvieren.
- seine Befähigung in einer Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung nachweisen.